Fachpraktischer Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum) in der Fachrichtung Sozialpädagogik
Bildungsangebot
Das Anerkennungsjahr ist der fachpraktische Ausbildungsabschnitt für die Absolvent:innen des Beruflichen Gymnasiums (Erzieherin/AHR, Erzieher/AHR) sowie der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik. Dieser fachpraktische Ausbildungsabschnitt schließt sich an die theoretischen Prüfungen an. In der Regel dauert das Anerkennungsjahr 12 Monate und endet mit einem Kolloquium. Zu absolvieren ist das Anerkennungsjahr in einer durch die Schule genehmigten Einrichtung mit der Fachrichtung Sozialpädagogik (in der Regel Kindergärten, Kindertagesstätten, Einrichtungen des Offenen Ganztags, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Einrichtungen im Bereich Hilfen zur Erziehung sowie Einrichtungen für Menschen mit besonderem Förderbedarf). Eine erfahrene Fachkraft übernimmt in der Einrichtung die Anleitung der Anerkennungspraktikant:innen.
Die Ausbildung erfolgt im Anerkennungsjahr nach einem individuellen Ausbildungsplan der im Ausbildungsdreieck (Praktikant:in, Praxisanleitung, Lehrkraft) gemeinsam abgestimmt wird. Das Berufskolleg begleitet die Ausbildung in der Praxis. Der begleitende Unterricht wird an Blocktagen (in der Regel 14-tägig) erteilt.
Aufnahmevoraussetzungen
- erfolgreicher Abschluss der zweijährigen Fachschule für Sozialpädagogik
- erfolgreicher Abschluss der Berufsabschlussprüfung (Teil 1) des Beruflichen Gymnasiums
- erfolgreicher Abschluss der Externenprüfung
Dauer der Ausbildung
Das Anerkennungsjahr dauert 12 Monate. Auf Antrag an die Schulleitung kann es auch in Teilzeit mit mindestens der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit absolviert werden, woraufhin sich die Dauer entsprechend verlängert.
Der von der Schule durchgeführte begleitende Unterricht umfasst 160 bis 200 Stunden.
Ausbildungsabschluss
„Staatlich anerkannte:r Erzieher:in“
Bewerbung:
Aus dem eigenen Haus:
Es ist keine gesonderte Bewerbung erforderlich. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular zur Genehmigung der Praxisstelle im Schulbüro in dreifacher Ausfertigung ein.
Extern:
Bitte senden Sie uns eine vollständige Bewerbung an das Schulsekretariat zu. Anspruch auf Plätze für das Anerkennungsjahr haben vorrangig die Schüler:innen und Studierenden, die die Ausbildung in unserem Hause begonnen haben. Zusagen für Schulplätze zum Anerkennungsjahr können wir erst aussprechen, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist. Dafür bitten wir um Verständnis. Wir bitten Sie von vorherigen Nachfragen abzusehen und weisen darauf hin, dass das Platzkontingent erfahrungsgemäß sehr gering ist.
Für Bewerbungen aus dem Prüfungsverfahren „Externenprüfung“
Bitte bewerben Sie sich erst nach Mitteilung des Ergebnisses Ihrer Prüfung an unserer Schule. Wenn Sie das Prüfungsverfahren in unserem Hause durchlaufen haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass wir Ihnen einen Schulplatz für das Anerkennungsjahr anbieten können.
Wen können Sie ansprechen?
Bernhard Breuer
Email: