Erzieher:in (FSi) – praxisintegrierte Ausbildung
Die Fachschule für Sozialpädagogik ist der Bildungsgang, in dem die Erzieher:innen ausgebildet werden. Staatlich anerkannte Erzieher:innen arbeiten in Kindertageseinrichtungen, in der Betreuung von Schulkindern im offenen Ganztag, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendarbeit sowie in weiteren Bereichen. Die Fachschulausbildung verfolgt folgende Ziele:
- Erziehungs- und Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen erfassen und gestalten
- Bildungsprozesse initiieren und qualitativ weiterentwickeln
- Humanistisches Menschenbild in Begleitungsprozessen etablieren
- Partnerschaften mit Erziehungsberechtigten und Bildungspartner:innen pflegen
- Kooperationen mit anderen Fachkräften eingehen
- Leitungsaufgaben im Team übernehmen und Arbeitsprozesse verantwortlich koordinieren
Was können Sie erreichen?
Abschluss als staatlich anerkannte:r Erzieher:in (Bachelor professional im Sozialwesen)
(optional zusätzlich: Fachhochschulreife, bei Teilnahme am Unterricht im Differenzierungsbereich Mathematik sowie bei Absolvierung einer zusätzlichen schriftlichen Prüfung im Fach Deutsch/Kommunikation)
Wer kann zu uns kommen?
Folgende Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
Abschluss SEK I (Fachoberschulreife/mittlerer Schulabschluss/Realschulabschluss)
Zusätzlich benötigen Sie eine der folgenden Qualifikationen:
· Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung, die einen Bezug zur Fachschulausbildung aufweist (Berufsabschluss nach Landesrecht Kinderpflege oder Sozialassistenz)
· Abschluss einer nicht einschlägigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit Nachweis einer praktischen Tätigkeit im Umfang von 240 Stunden in der sozialpädagogischen Praxis (nähere Informationen s. unten)
· Abschluss der Fachoberschule im Sozial- und Gesundheitswesen (Abschluss Fachhochschulreife)
· Abschluss der Fachoberschule mit einem anderen Schwerpunkt (Abschluss Fachhochschulreife) sowie Nachweis einer praktischen Tätigkeit im Umfang von 240 Stunden in der sozialpädagogischen Praxis (nähere Informationen s. unten)
· Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil), sofern der praktische Teil nicht per FSJ oder BFD und auch nicht im Sozialwesen absolviert worden ist, zusätzlich Nachweis einer praktischen Tätigkeit im Umfang von 240 Stunden in der sozialpädagogischen Praxis (nähere Informationen s. unten)
· Allgemeine Hochschulreife und Nachweis einer praktischen Tätigkeit im Umfang von 240 Stunden in der sozialpädagogischen Praxis (nähere Informationen s. unten)
· Fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit (sozialpädagogisches Arbeitsfeld) – Bewerber:innen legen ihrer Bewerbung eine tabellarische Übersicht sowie Tätigkeitsnachweise vor, aus denen die Tätigkeitsbezeichnungen hervorgehen. In diesem Bereich sind Tätigkeiten im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen relevant. Ehrenamtliche Tätigkeiten und Praktika können nicht angerechnet werden. Sofern Tätigkeiten in Teilzeit durchgeführt wurden, verlängert sich der Nachweiszeitraum entsprechend.
und
Nachweis der persönlichen Eignung durch Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nach §30a BZRG. Dieses muss frei von Eintragungen sein und am Tag der Einschulung vorgelegt werden. Das Ausstellungsdatum darf zu diesem Zeitpunkt nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Hinweis zum Praktikum im Umfang mindestens sechs Wochen:
- Das Praktikum kann in folgenden sozialpädagogischen Arbeitsfeldern absolviert werden: Tagesstätten für Kinder, pädagogische Mitarbeit im offenen Ganztag, Hilfen zur Erziehung, offene Kinder- und Jugendarbeit, Beschäftigung als Integrationskraft o.ä.
- Das Praktikum kann in Teilzeit absolviert werden, die Dauer verlängert sich jeweils im entsprechenden Umfang.
- Auch Zivildienst, FSJ und BfD werden anerkannt, sofern sie im sozialpädagogischen Arbeitsfeld angesiedelt sind.
und
Nachweis einer Praxisstelle (nähere Infos in den FAQ und in der Liste der Träger, die auf ihre Stellen auf unserer Schulhomepage hinweisen.)
Was erwartet Sie?
Die praxisintegrierte Ausbildungsform baut auf demselben Lehrplan auf, wie die klassische Ausbildungsform. Dies bedeutet, dass die theoretischen und praktischen Ausbildungsanteile vom Umfang her bei der klassischen und bei der praxisintegrierten Ausbildungsform gleich sind. Beide Ausbildungsformen dauern insgesamt jeweils drei Jahre.
„PIA“ unterscheidet sich in der zeitlichen Anordnung der theoretischen und praktischen Ausbildungsanteile von der klassischen Ausbildungsform: Der große Praxisblock „Anerkennungsjahr“ wird zeitlich auf die drei Schuljahre aufgeteilt. Grob gesagt gibt es daher nach einem bestimmten Verteilungsmuster in jeder Woche festgelegte Schul- und Praxistage. Bei der „PIA“ haben Sie Anspruch auf die tariflich festgelegten Urlaubstage. Der Urlaubsanspruch ist vom Umfang her geringer, als die Dauer der Schulferien. Somit arbeiten Sie während der Schulferien in Vollzeit in der Einrichtung, wenn Ihr Urlaubsanspruch aufgebraucht ist.
Das Unterrichtsangebot ist in Lernbereiche und -felder gegliedert. Das Lernen wird über Lernsituationen organisiert und strukturiert, die eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis ermöglichen. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres findet ein Fachschulexamen statt, bei dem die Gesamtqualifikation geprüft wird. Dieses besteht aus schriftlichen Prüfungen und einer fachpraktischen Prüfung in Form eines Kolloquiums.
Welche Fächer werden unterrichtet?
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache (Englisch)
- Politik/Gesellschaftslehre
- Naturwissenschaften
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
- Berufliche Identität und Perspektiven weiterentwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
- Religionslehre/Religionspädagogik
- Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
- Wahlfach 2: Vertiefung in Bezug auf ein Arbeitsfeld / eine Zielgruppe
- Projektarbeit
Differenzierungsbereich
- Mathematik (bei dem Wunsch, die Fachhochschulreife zu absolvieren)
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
- Bildungsgutschein - Der Bildungsgang ist für die Weiterbildungsförderung durch die Agentur für Arbeit zugelassen, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Wie kann ich mich bewerben?
Anmeldungen sind ganzjährig über das Portal SchülerOnline möglich. Sofern Sie keinen positiven Bescheid erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihre Bewerbung alternativ im Bewerbungsverfahren für die konsekutive Ausbildung berücksichtigen. Sofern Sie dies wünschen, vermerken Sie dies bitte auf dem Anmeldeschein. Eine erneute Anmeldung zum Halbjahreswechsel ist dann nicht nötig.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Anmeldeschein aus SchülerOnline
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Passfoto
- Beglaubigte Kopien des letzten Schulzeugnisses und der bisherigen Abschlüsse
- Nachweis der ggf. erforderlichen Praxiszeiten
- Vollständige Kopie des gültigen Personalausweises
- Ggf. Nachweise und Beurteilungen über abgeleistete Praxisphasen im sozialpädagogischen Handlungsfeld
- ein mit aktuellem Porto frankierter und an die eigene Adresse gerichteter DIN A4-Umschlag
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht bearbeitet werden können.
Dokumente
Häufig gestellte Fragen haben wir in einer FAQ-Liste beantwortet. Diese Liste finden Sie HIER.
Träger, die Praxisstellen anbieten
Antrag auf Genehmigung der Praxisstelle
Ansprechpartner
Bernhard Breuer
Email: